Mit Ihrer Spende aktiv Projekte unterstützen

Wie Sie helfen können
Drei einfache Wege wie Sie helfen können
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Die Spende
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Die Zustiftung
Mit Ihrem Kapital dauerhaft helfen
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Der Stiftungsfonds
Mit Ihrem Namen etwas Gutes tun
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die Spende
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Die Zustiftung
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Der Stiftungsfonds
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Ob klein oder groß – jede Spende hilft!
Jede Spende fließt unmittelbar in die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Hospizarbeit in Niedersachsen. Egal ob 10,- Euro oder 10.000,- Euro – jeder Euro hilft! Warum nicht mal anstelle von Geschenken um Spenden für die Hospiz Stiftung Niedersachsen bitten. Ein runder Geburtstag, ein Jubiläum, eine Firmenfeier oder ein Trauerfall: Besondere Anlässe – ob fröhliche oder traurige – geben Gelegenheit, auf das eigene Leben und Wirken zurückzublicken. Und sie geben auch Gelegenheit, dankbar zu sein und zu entscheiden, heute etwas für bedürftige Menschen zu tun.
Dauerhaft die Hospizarbeit in Niedersachsen stärken!
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundstockvermögen der Hospiz Stiftung Niedersachsen. Das kann schon zu Lebzeiten oder auch testamentarisch „von Todes wegen“ geschehen. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah verbraucht wird, bleibt die Zustiftung dauerhaft erhalten und die Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet. Zustiftungen sind daher eine langfristige Form der Unterstützung, die auch steuerlich geltend gemacht werden kann. Über die Höhe der Zustiftung entscheiden Sie selbst.
Ein Vermächtnis mit Bestand!
Mit der Gründung eines Stiftungsfonds zu Lebzeiten oder auch testamentarisch „von Todes wegen“ wird Ihr Name dauerhaft ein Teil der Hospiz Stiftung Niedersachsen. Der Stiftungsfonds trägt Ihren Namen und Sie können einen Stiftungszweck bestimmen (wenn Sie das wünschen). Aus den Erträgen dieses Fonds werden dann neue Projekte der Hospizarbeit unterstützt. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie dazu gerne!
Sie möchten uns unterstützen?
Möchten Sie die Hospiz Stiftung Niedersachsen – Eine Initiative der Kirchen unterstützen? Mit Ihrer Spende fördern Sie unmittelbar und ausschließlich das ehrenamtliche Engagement in der Hospizarbeit. Die Hospiz Stiftung Niedersachsen ist eine ökumenische, ehrenamtlich geführte Einrichtung der evangelischen und katholischen Kirchen Niedersachsens. Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes erhalten weder Vergütungen noch pauschale Aufwandsentschädigungen.
Spendenkonto
NORD/LB Hannover
Konto 150 720 928
BLZ 250 500 00
IBAN: DE16 2505 0000 0150 7209 28
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: Spende
Ihre Spende ist nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns über jeden Spendenbetrag eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbescheinigung), wenn Sie bei der Überweisung Ihre Anschrift angeben.
Konto 150 720 928
BLZ 250 500 00
IBAN: DE16 2505 0000 0150 7209 28
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: Spende
Ihre Spende ist nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns über jeden Spendenbetrag eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbescheinigung), wenn Sie bei der Überweisung Ihre Anschrift angeben.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenbescheinigung
Alternativ können Spenden bis zu 300 Euro auch ohne amtliche Zuwendungsbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis ist ein Beleg durch PC-Ausdruck mit den erforderlichen Angaben – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird; Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer – vorzulegen. Bitte drucken Sie den Spendennachweis aus und fügen ihn zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.
Sie möchten uns langfristig unterstützen?
Möchten Sie die Hospiz Stiftung Niedersachsen – Eine Initiative der Kirchen langfristig unterstützen? Mit Ihrer Zustiftung Spende erhöhen Sie das Grundstockkapital und stärken somit die Stiftung und ihr Engagement in der Hospizarbeit. Die Hospiz Stiftung Niedersachsen ist eine ökumenische, ehrenamtlich geführte Einrichtung der evangelischen und katholischen Kirchen Niedersachsens. Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes erhalten weder Vergütungen noch pauschale Aufwandsentschädigungen.
Spendenkonto
NORD/LB Hannover
Konto 150 720 928
BLZ 250 500 00
IBAN: DE16 2505 0000 0150 7209 28
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: Zustiftung
Ihre Zustiftung ist nach § 10b Abs. 1a S. 1 des Einkommenssteuergesetzes im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro steuerlich absetzbar. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro.
Sie erhalten von uns über die Zustiftung eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Anschrift an.
Konto 150 720 928
BLZ 250 500 00
IBAN: DE16 2505 0000 0150 7209 28
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: Zustiftung
Ihre Zustiftung ist nach § 10b Abs. 1a S. 1 des Einkommenssteuergesetzes im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro steuerlich absetzbar. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro.
Sie erhalten von uns über die Zustiftung eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Anschrift an.